E-Auto-Förderung

für E- und Hybrid-Fahrzeuge

E-Auto / E-Hybrid Förderung 2026 – Überblick

(Stand 26.01.2026)

Wenn Sie 2026 ein Elektrofahrzeug kaufen oder leasen, kann – je nach Voraussetzungen – eine staatliche Förderung möglich sein.

Maßgeblich sind ausschließlich die offiziellen Richtlinien.

Offizielle Informationen zur Förderung (BMUKN):
https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung

Wichtiger Hinweis zur Förderung*
Alle Angaben zur E-Auto Förderung 2026 dienen ausschließlich der allgemeinen Information und erfolgen ohne Gewähr.
Autowelt Bader übernimmt keine Förderberatung und keine Haftung für Förderfähigkeit, Förderhöhe, Fristen oder Bewilligung.
Die Beantragung erfolgt ausschließlich durch Kundinnen und Kunden bei den zuständigen Stellen.

Förderfähige Fahrzeuge

FAQ

Häufige Fragen zur E-Auto-Förderung

Übernimmt Autowelt Bader die Beantragung?

Nein. Die Beantragung erfolgt ausschließlich durch Kundinnen und Kunden.

Wer kann die Förderung beantragen?

Nach aktuellem Stand richtet sich die Förderung an Privatpersonen. Ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist, hängt von den offiziellen Voraussetzungen ab.

Was wird gefördert?

Nach aktuellem Stand können Neuwagen gefördert werden (Kauf oder Leasing grundsätzlich möglich).
Auch bestimmte Plug-in-Hybrid-Modelle können – abhängig von Kriterien – grundsätzlich in Frage kommen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe richtet sich nach Fahrzeugtyp und den Voraussetzungen der offiziellen Richtlinien.
Es können je nach Rahmenbedingungen unterschiedliche Förderbeträge vorgesehen sein.

Unverbindliches Privatleasing-Angebot E-Auto / Hybrid

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